Allgemein
Gewerberaummieter muss keine existenzbedrohenden Baumaßnahmen dulden
Nach einem Urteil des BGH vom 31.10.2012 zum Aktenzeichen XII ZR 126/11 ist der Mieter von Gewerberäumen nicht verpflichtet, eine Baumaßnahme, die er eigentlich zu dulden hätte, zu akzeptieren, wenn hierdurch seine Existenzgrundlage in Gefahr gerät. (mehr …)