Allgemein
Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr unwirksam
§ 622 Abs. 2 Satz 2 BGB regelte, dass die Beschäftigungszeiten eines Arbeitnehmers vor Vollendung seines 25. Lebensjahres bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer nicht zu berücksichtigen sind. Dieses wurde insbesondere bei der Berechnung der Kündigungsfrist relevant. (mehr …)