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Lärmbelästigung: Vermieter muss Beschwerdeführer nicht nennen
Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichtes München vom 08.08.2014 zum Aktenzeichen 463 C 10947/14 ist der Vermieter bei Lärmbelästigungen unter Nachbarn nicht verpflichtet, dem Störer den Namen des Beschwerdeführers zu nennen. (mehr …)