Allgemein
Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung verjährt nicht
Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 17.02.2010, Az VIII ZR 104/09, kann der Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf Beseitigung von Mängeln der Wohnung während der Mietzeit nicht verjähren. (mehr …)