Allgemein
neues BGH Urteil: Mietausfallschutz in Gebäudeversicherung als Betriebskosten umlegbar
Nach einem aktuellen BGH Urteil vom 06.06.2018 zum Az.: VIII ZR 38/17 ist ab sofort der Anteil der Mietausfallversicherung in einer Gebäudeversicherung als Betriebskostenanteil auf Wohnraummieter umlagefähig.
Im vorliegenden Fall stritten Vermieter und Mieter einer Wohnung über die Umlage der Kosten für die Gebäudeversicherung.