Allgemein
Gewerberaummietrecht: Betriebskostenabrechnung kann auch nach Zahlung durch den Mieter noch zu Lasten des Mieters korrigiert werden
Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 28.05.2014 zum Aktenzeichen XII ZR 6/13 darf der Vermieter einer Gewerberaumeinheit eine Betriebskostenabrechnung, die der Mieter schon gezahlt hat, nachträglich noch korrigieren und zu Lasten des Mieters ändern, so dass sich eine höhere Nachzahlung ergibt. (mehr …)