Kein Anspruch des Mieters auf Auskunft über die Betriebskosten bei Vereinbarung einer Betriebskostenpauschale

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 16.11.2011 zum Aktenzeichen VIII ZR 106/11 hat ein Mieter nicht generell Anspruch darauf, vom Vermieter die Zusammensetzung der vereinbarten Betriebskostenpauschale zu erfahren oder von ihm zu hören, wie hoch die tatsächlichen jährlichen Betriebskosten sind. Im Einzelnen:

Im vorliegenden Fall hat der Mieter mit dem Vermieter eine monatliche Betriebskostenpauschale von 190,00 € vereinbart und hält sie für von Anfang an zu hoch. Er verlangt daher vom Vermieter Auskunft über die tatsächlich jährlich anfallenden Betriebskosten und möchte Einsicht in die entsprechenden Belege. (mehr …)

Von Sina, vor