Allgemein
Fristlose Kündigung auch bei Nichtzahlung erhöhter Mieter
Nach einem aktuellen Urteil des BGH vom 18.07.2012 zum Az. XIII ZR 1/11 darf der Vermieter das Mietverhältnis kündigen, wenn der Mieter Beträge, um die der Vermieter die Betriebskostenvorauszahlungen einseitig erhöht hat, nicht bezahlt. (mehr …)