Allgemein
Höchstbegrenzung einer Sozialplanabfindung
Das BAG hat in einem Urteil vom rechtmäßig 21. Juli 2009 – 1 AZR 566/08 – entschieden, dass die Betriebsparteien eine Höchstgrenze für eine Sozialplanabfindung vorsehen können. Eine solche Kappungsgrenze behandelt alle davon betroffenen Arbeitnehmer gleich. Diese Gruppenbildung ist mit dem betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar. (mehr …)