Versicherungsrecht
Klage gegen Versicherer am Wohnsitz des Versicherten auch für Altverträge
§ 215 VVG; Art. 1 Abs. 2 EGVVG Nach der aktuellen gesetzlichen Regelung ist ein Versicherter, wenn der Versicherer nicht zahlt, nicht mehr gezwungen, den Versicherer an seinem Heimatgericht zu verklagen. Altverträge werden aber nach den Regeln des alten VVG behandelt. Entgegen des Wortlauts der Regelung des Art. 1 Abs. Weiterlesen…