Gesellschafter mit Eigenbedarf

Nicht selten ist es, dass Eigentümer einer Immobilie eine Erbengemeinschaft oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist. Hinsichtlich der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) liegt dieses häufig daran, dass sich mehrere Personen mit dem gemeinsamen Ziel des Erwerbs, der Instandsetzung oder der Modernisierung eines Gebäudes zusammenfinden, da dieses für eine Person allein kostenmäßig zu aufwendig ist. Was passiert nun, wenn einer der Gesellschafter für sich oder einen Angehörigen Eigenbedarf an einer Wohnung der Immobilie geltend macht? Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist in § 573 BGB geregelt. (mehr …)

Von Sina, vor
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