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Wohnraummiete: Falsche Selbstauskunft führt zur Kündigung
Nach einem Urteil des Amtsgerichtes München vom 30.06.2015 kann ein Vermieter das Wohnraummietverhältnis kündigen, wenn der Mieter ihm eine falsche Selbstauskunft präsentiert hat.
Im vorliegenden Fall wollte der Vermieter eine hochwertige Wohnung mit einer Monatsmiete von 3.700,00 € vermieten und fand hierfür einen Interessenten, der ihm vorspiegelte, ein Jahreseinkommen von über 140.000,00 € zu besitzen. (mehr …)