Allgemein
Maklervertrag per E-Mail/Fax/Telefon kann widerrufen werden (Fernabsatzvertrag)
Nach einem aktuellen Urteil des OLG Düsseldorf vom 13.06.2014 zum Aktenzeichen I-7 U 37/13 kann ein Interessent den Maklervertrag widerrufen, wenn es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt, dieser also per E-Mail, Telefon oder Fax geschlossen wurde. (mehr …)