Allgemein
Gasthermenwartung auch ohne Obergrenze auf Mieter umlegbar
Nach einem aktuellen Urteil des BGH vom 07.11.2012 zum Aktenzeichen VIII ZR 119/12 kann ein Vermieter die Wartung der Gastherme im Formularmietvertrag auch dann auf den Mieter umlegen, wenn für diese Wartungskosten keine Obergrenze im Vertrag vorgesehen ist. (mehr …)