Allgemein
Gewerberaummietrecht: Keine Minderungsmöglichkeit für Nutzungsentschädigung gemäß § 546a BGB
Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 27. Mai 2015 Az. XII ZR 66/13 hat ein Mieter, der bei Mietende nicht pünktlich räumt, nicht nur die Pflicht, gemäß § 546 a BGB eine laufende monatliche Nutzungsentschädigung bis zur Herausgabe der Flächen zu zahlen, sondern er hat darüber hinaus auch keine Möglichkeit, diese Nutzungsentschädigung wegen Mängeln der Mietsache zu kürzen. (mehr …)