Allgemein
Kein Anspruch des Mieters auf Entfernen von Fassaden-Graffitis
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte vom 04.02.2015 zum Aktenzeichen 7 C 43/14 haben Mieter keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter ein Fassaden-Graffiti vom Objekt entfernt.
Im vorliegenden Fall hatten Unbekannte an der Fassade eines Hauses in Berlin mehrere großflächige Graffitis angebracht. Der Mieter einer Wohnung fühlte sich hierdurch belästigt und verklagte den Vermieter des Objektes auf Entfernung der Graffiti. (mehr …)