Allgemein
BGH: Pauschales Verbot der Hundehaltung/Katzenhaltung im Mietvertrag unzulässig
Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH vom 20.03.2013 zum Aktenzeichen VIII ZR 168/12 ist eine Klausel im Mietvertrag, wonach der Mieter sich verpflichtet, „keine Hunde und Katzen zu halten“ in dieser apodiktischen Formulierung unzulässig. (mehr …)