Allgemein
Haftung des Geschäftsführers eingeschränkt?
Ein Urteil des BGH vom 25.01.2011 wird in Veröffentlichungen häufig falsch zitiert, nämlich dahingehend, dass die Haftung des Geschäftsführers eingeschränkt sei – dieses ist differenzierter zu betrachten.
Tatsächlich hat der BGH festgestellt, dass der GmbH-Geschäftsführer nach § 64 Satz 1 GmbHG nicht haftet, wenn er nach Eintritt der Insolvenzreife rückständige Umsatzsteuer und Lohnsteuer an das Finanzamt abführt. (mehr …)