Allgemein
Mieter braucht Schließanlage nur bei tatsächlichem Austausch durch den Vermieter ersetzen
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 13.04.2010, Aktenzeichen 8 C 3212/09, ist ein Mieter nur dann verpflichtet, dem Vermieter Schadensersatz für den Austausch der Schließanlage zu bezahlen, wenn der Vermieter die Schließanlage tatsächlich auch getauscht hat. Der Vermieter kann den Schaden also nicht – wie bei anderen Schäden an Weiterlesen…