Allgemein
Versicherungsrechtliche Vorteile für Vereinsmitglieder bei der Luftfahrtkasko?
Das OLG Hamm hat am 09.11.2011 eine Entscheidung gefällt, nach der Vereinsmitglieder nicht als Dritte im Sinne der dem Fall zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen anzusehen seien.
Das hat zur Folge, dass der Versicherer bei den Bedingungen – es waren die AMU 400 – keinen Regress bei grober Fahrlässigkeit nehmen konnte. (mehr …)