Allgemein Veränderung der Nebenkostenvorauszahlungen führt nicht zu einem Schriftformmangel im Sinne von § 550 BGBNach einem aktuellen BGH-Urteil vom 05.02.2014 zum Aktenzeichen XII ZR 65/13 entsteht nicht dadurch ein Schriftformmangel im Sinne von § 550 BGB, dass der Vermieter von Gewerberäumen einseitig die Nebenkostenvorauszahlungen anhebt. (mehr …) Von Sina, vor 11 Jahren