Allgemein
Kein Kunstflug in Rheinland-Pfalz – Landesluftfahrtbehörde möchte halb Rheinland-Pfalz für den Kunstflug sperren
§ 8 LuftVO normiert, dass Kunstflug nur oberhalb von 450m zulässig ist und nicht über Städten und anderen dicht besiedelten Gebieten durchgeführt werden darf. Die Landesluftfahrtbehörde Rheinland-Pfalz hat jetzt Piloten mit Bußgeldverfahren überzogen, weil sie Kunstflug über dicht besiedelten Gebieten durchgeführt hätten. Die verblüfften Piloten erwiderten, dass sie den Kunstflug weit ab von Ortschaften durchgeführt hätten. Unter ihnen waren weit und breit nur Felder.
Damit wäre das Bußgeldverfahren normalerweise schlank beendet gewesen. Nicht so in Rheinland-Pfalz. Die Landesluftfahrtbehörde teilte den betroffenen Piloten mit, dass man eine Karte erstellt hätte, in denen die „dicht besiedelten Gebiete“ ausgewiesen seien. Außerdem hätte man eine NFL herausgegeben (NFL I 105/10), in der niedergelegt sei, dass die in dieser Karte ausgewiesenen dicht besiedelten Gebiete für Kunstflug verboten seien. (mehr …)