Mittels einer Videoaufzeichung vorgenommene Geschwindigkeitsmessungen sind verfassungswidrig
12.04.10 (Allgemein, Strafrecht, Verkehrsrecht / Bußgeldsachen)
Das BVG hat entschieden, dass durch Videoaufzeichungen vorgenomme Geschwindigkeitsmessungen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen. Besonders betroffen ist hier die informationelle Selbstbestimmung.