Zwangsräumung ohne Räumungskosten unter Geltendmachung des Vermieterpfandrechtes
06.01.10 (Allgemein, Mietrecht)
Seit einiger Zeit hat auch in Hamburg der Vermieter die Möglichkeit, bei einer Zwangsräumung zur Vermeidung unnötiger Räumungskosten dem Gerichtsvollzieher mitzuteilen, daß es genügt, wenn der Gerichtsvollzieher das Schloß austauscht und den Vermieter in den Besitz der Wohnung setzt. Dies ist dann zulässig, wenn der Vermieter für den Wohnungsinhalt das Vermieterpfandrecht ausgesprochen hat. So sinnvoll […]