Warnung vor Flügen zu Flughäfen in Österreich

Warnung der AOPA Deutschland im Originaltext: Am 1.4.2011, leider ist es kein Aprilscherz, tritt in Österreich das neue „Flugabgabegesetz“ in Kraft. Es sieht vor, dass alle Flugzeughalter an den sechs internationalen Flughäfen in Österreich für ihre Passagiere eine Abgabe entrichten, auf Kurzstrecken sind dies 8 € pro Passagier, zum Schutz Weiterlesen

Von hs, vor

Ansprüche von Landwirten, die von dem Dioxinskandal betroffen sind

In dem nachfolgenden Artikel beschäftigt sich RA Jens Poppe mit den Ansprüchen, die Landwirten zustehen, die von dem sog. Dioxinskandal betroffen sind. Erörtert werden Ansprüche aus dem Kaufvertrag über das – vermeintlich oder tatsächlich – verseuchte Futtermittel, Ansprüche aus § 823 Abs. I BGB unter dem Gesichtspunkt der Produkthaftung und dem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sowie Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB wegen eines Verstoßes gegen das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch. Abschließend wird dargestellt, was die betroffenen Landwirte im Rahmen der Insolvenz des Unternehmens Harles & Jentzsch aus Uetersen, das den Skandal vorrangig ausgelöst hat, zu beachten ist. (mehr …)

Luftfahrtbundesamt betreibt Lizenzentzug für Berufs- und Verkehrspiloten mit OML-Auflage im Tauglichkeitszeugnis

Manchmal glaubt man, einen Amokläufer zu beobachten, wenn man die jüngste Aktion des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) betrachtet. Als Neustes erhalten einige ATPL-Piloten mit der Auflage „OML „ im Tauglichkeitszeugnis die Ankündigung, man werde ihnen die Lizenz entziehen. Hintergrund:

 Die Auflage „OML“ bedeutet, dass der Pilot nur als oder mit qualifiziertem Co-Piloten tätig werden darf. Der Lizenzinhaber hat ein gegenüber dem voll tauglichen Bewerber  erhöhtes Ausfallrisiko, welches aber so gering ist, dass es, wenn ein qualifizierter Co-Pilot vorhanden ist, im akzeptablen Rahmen liegt. Nunmehr will das Luftfahrt-Bundesamt sämtlichen ATPL- und CPL- Inhabern mit der Auflage OML die Lizenz entziehen, wenn sie in ihrer Lizenz lediglich Luftfahrzeuge eingetragen haben, die auch mit einem Piloten geflogen werden können. Eine gesetzliche Grundlage wird hierbei nicht genannt, es wird lediglich auf JAR-FCL 3.035 verwiesen, wo die Auflage OML aufgeführt ist. Die Auflage „OML“ weist für sich aber nichts aus, was die Absicht des Luftfahrt-Bundesamtes auch nur annähernd stützen würde. Die Auflage lautet vielmehr: (mehr …)

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