Behörde verzögert die Ausstellung der Pilotenlizenz – was nun?

Die Scheinverlängerung der Lizenz steht an, der Überprüfungsflug wird durchgeführt, die Pilotenlizenz zur Verlängerung an die Behörde gesandt, es passiert aber – nichts, was nun? Einige Landesbehörden, insbesondere die in Hahn glänzt im Augenblick damit, Wochen für die Lizenzausstellung zu benötigen. Kaltschnäuzig wird der Pilot einfach ohne Lizenz im Regen stehen gelassen. Die Ignoranz könnte man kaum besser perfektionieren.

Wie viel Zeit hat also die Behörde, um die Lizenz auszustellen ?

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Mindestalter für die Pilotenausbildung zum Privatpiloten (PPL) nach neuem Recht (Teil-FCL)

StandardGute Zeiten für Jugendliche, die vom Fliegen begeistert sind: Sie können die Ausbildung ohne Beschränkung durch eine Altersgrenze beginnen! Lediglich Für das Solo und die Lizenzerteilung gibt es noch eine Altersgrenze.

Nach neuem Recht, der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 Teil-FCL gelten danach folgende Altersgrenzen für den Erwerb einer Pilotenlizenz: (mehr …)

Fliegerärztliche Untersuchung – Offenlegung sämtlicher Befunde gegenüber dem LBA?

StandardKünftig heißt es beim Fliegerarzt: Hosen runter, und zwar nicht nur praktisch, sondern, wenn es nach dem Willen des LBA geht, hinsichtlich sämtlicher Befunde.

Das LBA versucht zur Zeit massiv zu erreichen, dass ihm bei jeder fliegerärztlichen Untersuchung! sämtliche Befunde jedes Piloten übermittelt werden müssen.

Was das LBA mit den ungeheuren Datenmengen anfangen will, die dann anfallen, bleibt wohl Geheimnis der Behörde. (mehr …)

Von Sina, vor