Airbnb-Kündigung erst nach vorheriger Abmahnung

Nach einem aktuellen Urteil des LG Amberg vom 09.08.2017, AZ: 24 S 299/17 und einem älteren Beschluss des Landgerichts Berlin vom 27.07.2016, AZ: 67 S 154/16 kann ein Vermieter, der seinen Wohnraummieter der unzulässigen Airbnb-Vermietung überführt, das Mietverhältnis nicht sofort fristlos wegen unbefugter Untervermietung kündigen, sondern muss zunächst eine Abmahnung formulieren.

 

Im vorliegenden Fall des LG Amberg hatte der Mieter seine Wohnung über die Internet-Plattform Airbnb zur Vermietung an Feriengäste angeboten. Drei Vermietungen konnte er auf diesem Wege realisieren, bevor der Vermieter das Mietverhältnis fristlos wegen unerlaubter Untervermietung gekündigt hat.

Das Landgericht Amberg hat die Räumungsklage abgewiesen und die Kündigung für unwirksam erklärt. (mehr …)