Nach § 7 LuftSiG zuverlässiger Luftfahrer kann nach § 4 LuftVG wegen 6 Verkehrsverstößen unzuverlässig sein

Das Zusammenspiel zwischen § 7 LuftSiG und § 4 LuftVG ist vielen Piloten schleierhaft. Tatsächlich ist es aber ganz einfach:

Bei § 4 LuftVG geht es darum, ob der Luftfahrer fliegerisch zuverlässig arbeitet, bei § 7 LuftSiG geht es darum, ob zu besorgen ist, dass der zu Überprüfende terroristische Anschläge, Sabotageakte oder Entführungen tätigt. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat dies in einer Entscheidung, Az.: 12 ME 137/07 – OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.03.2007, sehr strukturiert herausgearbeitet. (mehr …)

Von Sina, vor