Mit dem Einpflanzen wird Hecke Eigentum des Vermieters

Nach einem Urteil des Landgerichtes Detmold vom 26.03.2014 zum Aktenzeichen 10 S 218/12 werden Pflanzen, die ein Mieter im mietereigenen Garten ausbringt, in dem Augenblick Eigentum des Vermieters, wo sie eingepflanzt werden. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Mieter von Anfang an (Scheinbestandteil!) die Absicht hatte, die Pflanzen wieder zu entfernen. (mehr …)

Von Sina, vor