Luftverkehrsteuergesetz rechtswidrig – die Ticketsteuer oder Luftverkehrsabgabe, wie sie häufig fälschlich bezeichnet wird, unterfällt gravierenden verfassungsrechtlichen Bedenken

Kaum erlassen, schon bestehen gravierende Bedenken an der Verfassungsgemäßheit der neu erlassenen Luftverkehrsabgabe.

Künftig soll jedes Luftfahrtunternehmen bei jedem Abflug eines Flugzeuges eine Luftverkehrsabgabe von € 8,00 pro Passagier bezahlen. Die Regelung begegnet gravierenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Zunächst einmal ist gleich aus mehreren Gründen der Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 GG verletzt.

Weiterhin bestehen ernste Zweifel an der Verfassungsgemäßheit, da die Gesetzgebungskompetenz der Länder verletzt sein dürfte. Gewichtige Stimmen in der Literatur gehen davon aus, dass das Gesetz keine Verkehrssteuer ist, so wie es die Bundesregierung gerne sehen würde, sondern eine Aufwandssteuer, für die die Länder zuständig sind. (mehr …)