Cannabisanbau rechtfertigt fristlose Kündigung des Mietvertrages

Nach einem aktuellen Urteil des AG Karlsruhe vom 03.02.2017 zum Az. 6 C 2930/16 kann der Vermieter das Wohnraummietverhältnis fristlos ohne vorherige Abmahnung kündigen, in dem Mieter in seiner Wohnung professionell Cannabispflanzen anbaut.

 

Im vorliegenden Fall hatte die Polizei bei einem Mieter nach Wohnungsdurchsuchung festgestellt, dass der Mieter in einem speziellen „Growschrank“ professionell Cannabispflanzen anbaut. Dieser Schrank ermöglicht es, die Pflanzen ganzjährig geschützt vor schädlichen Witterungseinflüssen aufzuziehen.

 

Der Vermieter nutzte diese Information zur Kündigung des Mietverhältnisses. (mehr …)