Allgemein
Ein Wohnungsmieter muss die Möglichkeit haben Schönheitsreparaturen in Eigenleistung durchzuführen
Der BGH hat in seinem Urteil vom 09.06.2010 festgestellt, dass ein Wohnungsmieter, der die Renovierungspflicht übernommen hat, die Möglichkeit haben muss, die Arbeiten selber auszuführen. Eine Klausel, nach der der Mieter die Schönheitsreparaturen von einer Fachfirma ausführen lassen muss ist unwirksam. (mehr …)