Schönheitsreparaturen: Verpflichtung zum „Weißen der Wände“ kann zur Unwirksamkeit der Klausel führen

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 21.09.2011 (Az.: VIII ZR 47/11) ist in einem Formularmietvertrag die Schönheitsreparaturklausel unzulässig, die dem Mieter das „Weißen der Decken und Oberwände“ auferlegt. Der Mieter war laut Formularmietvertrag zum „Weißen der Decken und Oberwände“ verpflichtet und hat sich bei Mietende geweigert, in der Wohnung noch Schönheitsreparaturen Weiterlesen…

Von Sina, vor