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Mieter muss nach Vorschuss für Mangelbeseitigung diese auch in Angriff nehmen
Nach einem Beschluss des BGH vom 17.01.2012 zum Az. XIII ZR 63/11 muss ein Mieter, der vom Vermieter einen Vorschuss für die Beseitigung von Mängeln an der Mietsache erhalten hat, die Mangelbeseitigung dann auch kurzfristig in Angriff nehmen. Tut er dies nicht, kann dies den Vermieter berechtigen, das Mietverhältnis durch Kündigung zu beenden. (mehr …)