Beschluss des OLG Hamm vom 23.10.2023
Das OLG Hamm hatte über einen Fall zu befinden, bei dem die Beschädigung eines Elektro-Segelflugzeugs durch Fehlbedienung streitgegenständlich war.
Das Flugzeug wurde vom Eigner und einem Helfer aufgerüstet. Der Helfer hat dann die Stecker angeschlossen, die die Verbindung zu den Akkumulatoren herstellen. Diese waren nicht mit einem Verpolungsschutz ausgestattet und der Helfer hat sie falsch herum angeschlossen, wodurch es zu einem heftigen Kurzschluss und einer weitgehenden Beschädigung des Flugzeuges kam.
In den zugrunde liegenden Kaskobedingungen war eine Versicherungsleistung für Schäden aufgrund einer Fehlbedienung ausgeschlossen.
Der Streit ging darum, ob hier eine Fehlbedienung im Sinne der Versicherungsbedingungen vorlag und ob ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer erkennen musste, dass dieser Ausschluss auch den vorliegenden Fall umfasst.
Dies hat das OLG eindeutig bejaht.
Allerdings überrascht die Entscheidung insofern, als dass das OLG übersieht, dass hier nicht der Versicherungsnehmer sondern eine Hilfsperson, also ein Dritter den Schaden herbeigeführt hat.
Insoweit wäre die Frage zu erörtern gewesen, ob diese Handlung überhaupt zurechenbar war.
Die Entscheidung dürfte deshalb keinen Präzedenzfall darstellen.
mitgeteilt von Rechtsanwalt Stefan Hinners, Fachanwalt für Versicherungsrecht, öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter für Flugbetrieb, Flugunfallanalyse und Betriebsunterbrechungsschäden bei Luftfahrzeugen