Nach einem Urteil des Amtsgerichts Dresden vom 11.11.2013 zum Aktenzeichen 148 C 5353/13 darf ein Mieter die Miete mindern, wenn im Trinkwasser eine erhöhte Legionellenkonzentration gefunden wird.

Im vorliegenden Fall hatte der Mieter die Miete gemindert, weil Wasserproben in seiner Wohnung in der Zeit von September bis Oktober 2012 eine erhöhte Legionellenkonzentration ergeben hatten. Es wurden 14.000 KBE (Kolonienbildende Einheiten) pro 100 ml Trinkwasser gefunden, zulässig sind aber nach der Trinkwasserverordnung nur 100 KBE.

Nachdem der Mieter dies erfahren hatte, minderte er die Miete um 25 % und forderte den Vermieter auf, den Mangel zu beheben. Der Vermieter ließ daraufhin einen Filter im Duschkopf einbauen, der die Legionellenkonzentration allerdings auch nur auf 3.700 KBE pro 100 ml Wasser senkte.

Das Amtsgericht Dresden gibt dem Mieter Recht, der die Mietminderung fortsetzte. Nach der Trinkwasserverordnung sind ab 100 KBE pro 100 ml Trinkwasser technische Maßnahmen zu treffen, um die Legionellenkonzentration zu reduzieren. Der Vermieter hat dies zwar letztlich getan, damit die Legionellenkonzentration aber nur auf 3.700 KBE pro 100 ml Wasser senken können, so dass das Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung immer noch nicht in Ordnung war – der Mieter durfte die Miete daher um 25 % mindern.

mitgeteilt von Rechtsanwältin Martina Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, Hamburg, nähere Informationen unter www.brueggemann-hinners.de