Grundsätzlich sind Flugdienst und Ruhezeiten nur in gewerblichen Luftfahrtunternehmen verbindlich. Hier gilt vorrangig die Regelung im OM (Operational Manual), regelmäßig im Part „A“.

Basierend auf den Regelungen der EU-OPS kann man nach folgendem Schema rechnen:

Grundsatz: Flug-Dienst-Zeit (FDZ) 13 Stunden

Drei Legs oder mehr?: Ab dem dritten Leg minus 30 Minuten pro Leg maximal minus 2 Stunden

Beginnt die FDZ zwischen 2.00 Uhr und 5.59 Uhr lokal?: dann 100% der Überschneidung abziehen, maximal minus 2 Stunden

Endet die FDZ zwischen 2.00 Uhr und 5.59 Uhr lokal: dann 50% der Überschneidung abziehen, maximal minus 2 Stunden

Verlängerung: maximal zweimal in sieben Tagen kann eine Stunde verlängert werden, allerdings nur, wenn nicht mehr als sechs Legs geflogen werden und die Flugdienst- und Ruhezeit nicht zwischen 2.00 Uhr und 5.59 Uhr endet bzw. wenn ja, dann ist eine Verlängerung bei einer Überschreitung von maximal 2 Stunden möglich, wenn maximal vier Legs geflogen wurden und bei einer Überschreitung von unter 2 Stunden, wenn nur zwei Legs geflogen wurden.

 

mitgeteilt durch Rechtsanwalt Stefan Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, Hamburg

 

2012051401

Kategorien: AllgemeinLuftrecht