Lidl stellt zunehmend Schilder auf den Parkplätzen vor ihren Märkten auf, dass dort Parken nur für Pkws erlaubt ist.

Bei Zuwiderhandlungen wird mit Abschleppen und Bußgeldern gedroht.

Grundsätzlich kann jeder Grundstückseigentümer für sein Grundstück entscheiden, welche Nutzung er zulassen will. Insofern ist die Firma Lidl frei darin, zu bestimmen, dass Wohnmobile auf ihren Parkplätzen nicht parken dürfen. Da der Einkauf für den Wohnmobil-Urlaub immer stark an einen Hamsterkauf erinnert, erscheint die Geschäftspolitik der Firma Lidl kaufmännisch nicht sonderlich durchdacht. Zudem: Wenn ich in meinem Wohnmobilurlaub bei Lidl nicht kaufen darf, dürfte die Motivation ohne Wohnmobil wieder Lidl aufzusuchen, deutlich gesunken sein.

Wenn Lidl (wie es gegenüber der Redaktion von www.caravanr.de geschehen sein soll, erklärt, dass die Schilder anders gemeint seien, dürfte dies rechtlich eine Rücknahme der Willensäußerung darstellen, die über die Schilder dargestellt wird. Dann stellt sich aber die Frage, wie ein Schild zu behandeln ist, dass nach der Auskunft der Geschäftsleitung aufgestellt wird… Außerdem: solange man das nicht selbst schriftlich von der Geschäftsleitung hat dürfte man sich auf dünnes Eis begeben, wenn man sich darauf berufen möchte.

Eine ganz andere Frage ist, ob Lidl die „Bußgelder“ einfordern kann. Das Unternehmen ist keine hoheitliche Stelle, die das Recht hätte, sich auf das Ordnungswidrigkeitengesetz und die Bußgeldverordnung zu stützen. Ein Vertrag mit dem Kunden darüber, dass er das Bußgeld zahlt, kommt auch nicht zu Stande. Der Rat dürfte also lauten: Wenn ein Bußgeld verlangt wird, nicht zahlen. Will man trotz allem mit dem Wohnmobil bei Lidl einkaufen, sollte man in jedem Fall die Parkscheibe nutzen, um zu zeigen, dass man den Parkplatz nicht als Wohnmobil Abstellplatz nutzt.

Das Ignorieren der Schilder ist aber trotzdem gefährlich: Denn der Grundstückseigentümer hat nach gängiger Rechtsprechung das Recht, denjenigen, der sein Grundstück als „Störer“ nutzt, abschleppen zu lassen. Unangenehm, wenn man mit einem vollen Einkaufswagen und einem verschwundenen Wohnmobil auf dem Parkplatz kommt.….

Also am besten ein Wohnmobil der 12 t-Klasse kaufen, da ist relativ sicher, dass Lidl so schnell keinen adäquaten Abschleppwagen herzaubert. Obwohl: Wenn, wird allein die Anfahrt teuer. Das gilt auch, wenn Lidl bei einem kleineren Wohnmobil Anfahrtskosten für ein Schleppfahrzeug in Rechnung stellt.

Also lautet der Rat, doch besser beim Wettbewerb die Urlaubseinkäufe zu tätigen.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Stefan Hinners, spezialisiert auf Wohnmobilrecht, Rechtsanwälte Brüggemann und Hinners PartmbB, Hamburg