11 Punkte in Flensburg – Schein weg – Zuverlässigkeit nach § 4 LuftVG, § 24c LuftVZO

Ein Pilot hat in dem Verkehrszentralregister von Flensburg 11 Punkte aufgesammelt. Mit bangem Herzen wartete er seine ZüP ab, aber ihm wurde die volle Zuverlässigkeit nach § 7 LuftSiG zuerkannt.

Dann beantragt er bei der zuständigen Behörde, bei ihm das Luftfahrt-Bundesamt, die Verlängerung seiner Lizenz und – erhielt die Mitteilung, dass aufgrund seiner Eintragungen im Verkehrszentralregister erhebliche Zweifel an seiner luftrechtlichen (!) Zuverlässigkeit gem. § 4 LuftVG bestehen, so dass gem. § 24c LuftVZO eine medizinisch-psychologische Untersuchung beim AMC in Fürstenfeldbruck angeordnet werde.  (mehr …)

Von Sina, vor

Nach § 7 LuftSiG zuverlässiger Luftfahrer kann nach § 4 LuftVG wegen 6 Verkehrsverstößen unzuverlässig sein

Das Zusammenspiel zwischen § 7 LuftSiG und § 4 LuftVG ist vielen Piloten schleierhaft. Tatsächlich ist es aber ganz einfach:

Bei § 4 LuftVG geht es darum, ob der Luftfahrer fliegerisch zuverlässig arbeitet, bei § 7 LuftSiG geht es darum, ob zu besorgen ist, dass der zu Überprüfende terroristische Anschläge, Sabotageakte oder Entführungen tätigt. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat dies in einer Entscheidung, Az.: 12 ME 137/07 – OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.03.2007, sehr strukturiert herausgearbeitet. (mehr …)

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