Allgemein
Digitale Übersendung von Belegen für eine Betriebskostenabrechnung ist zulässig
Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichtes Wedding vom 22.10.2012 zum Aktenzeichen 19 C 215/12 muss der Vermieter dem Mieter bei Einsicht in die Belege einer Nebenkostenabrechnung nicht zwingend die Belege in Papierform überlassen, sondern kann ihm diese auch auf CD-ROM gespeichert übersenden. (mehr …)