Allgemein
Reparatur des Abflussrohres ist keine Kleinreparatur im Sinne des Mietvertrages
Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichtes Charlottenburg vom 31.08.2011 zum Aktenzeichen 212 C 65/11 ist ein Wohnraummieter trotz gültiger Kleinreparaturklausel nicht verpflichtet, die Reparatur an einer Abflussleitung zu bezahlen. (mehr …)