Allgemein
Mieter riskiert sein Mietverhältnis bei falschen Angaben zur Schadensursache der Mietsache
Nach einem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 21.03.2011 zum Az. 24 U 102/10 kann der Vermieter ein Gewerbemietverhältnis fristlos kündigen, wenn der Mieter ihm gegenüber bezüglich der Ursache eines Schadens an der Mietsache falsche Angaben macht. (mehr …)