Allgemein
Unhygienischer Wohnungszustand ist Grund für eine fristlose Kündigung
Nach einem Urteil des Amtsgerichtes Münster vom 08.03.2011 zum Aktenzeichen 3 C 4334/10 kann der Vermieter das Mietverhältnis kündigen, wenn der Mieter die Wohnung verwahrlosen lässt und aus der Wohnung des Mieters ein derart unzumutbarer Gestank ins Treppenhaus dringt, dass dies auf extrem unhygienische Zustände in der Wohnung des Mieters schließen lassen. (mehr …)