Allgemein
Keine automatische Erstattung der Mietminderung durch den Bauherrn auf dem Nachbargrundstück
Das Landgericht Hamburg hat in einem bisher nicht veröffentlichten Urteil vom 28.05.2010 (Az.: 317 O 45/10) noch einmal bestätigt, dass ein Vermieter, der Mietminderungen seiner Mieter durch Baulärm vom Nachbargrundstück hinnehmen muss, diese Minderungsbeträge nicht eins zu eins an den Bauherrn auf dem Nachbargrundstück weiterreichen und von dort Schadensersatz verlangen kann.
Zwar gibt es ein Urteil des Landgerichtes Hamburg aus den 90er Jahren, wonach einmal für einen Einzeleigentümer einer Eigentumswohnung entschieden wurde, dass er 6 % der Mietminderung seiner Mieterin selbst zu tragen hat und die restlichen Minderungsanteile vom Bauherrn des Nachbargrundstückes als Entschädigung erhält, doch hat das Landgericht Hamburg in seinem aktuellen Urteil vom 28.05.2010 noch einmal festgehalten, dass dies keine Entscheidung war, an der sich alle künftigen Mietminderungen wegen Baulärm vom Nachbargrundstück orientieren werden. (mehr …)