Allgemein
Kein unzulässiger Eigenbedarf bei 113 m² Wohnfläche für eine Person
Nach einem Urteil des Amtsgerichtes Lörrach vom 24.05.2012 zum Aktenzeichen 4 C 50/12 kann ein Vermieter eine 113 m² große Wohnung, die bisher von zwei Personen bewohnt wurde, für sich allein wegen Eigenbedarf kündigen. (mehr …)