Allgemein
Längerer Weg zur Mülltonne begründet ein Mietminderungsrecht
Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichtes Köpenick vom 28.11.2012 zum Aktenzeichen 6 C 258/12 kann ein Mieter die Miete mindern, wenn der Vermieter den Müllplatz verlegt und der Mieter so einen längeren Weg zu den Mülltonnen zurücklegen muss als ursprünglich. (mehr …)