Allgemein
Verwitterter Außenanstrich der Fenster ist kein Mangel
Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Wedding vom 04.11.2014 zum Az. 7 C 159/14 ist ein in die Jahre gekommener Außenanstrich der Fenster für sich allein kein Mangel der Mietsache, der zur Minderung berechtigt oder den Vermieter verpflichtet, hier Abhilfe zu schaffen. (mehr …)