Allgemein
Nebenkostenabrechnung: Keine Pflicht des Vermieters zur Aufgliederung der einzelnen Versicherungsleistungen
Nach einem BGH-Urteil aus dem Herbst 2009 (16.09.2009, Aktenzeichen IIX ZR 346/08) darf der Vermieter die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung in einer Summe unter der pauschalen Kostenposition „Versicherung“ abrechnen. (mehr …)