19.03.10 (Allgemein, Luftrecht)
Herr Jörg L. hat seinen Flug sorgfältig geplant und durchgeführt und trotzdem passiert es: Er versieht sich in seiner Position, steigt zu früh und gerät in den Luftraum „C“ des Flughafens Hamburg. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, seit September 2009 für derartige Verstöße zuständig, erlässt einen Bußgeldbescheid. Jörg L. muss sich erst einmal setzen:
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03.03.10 (Allgemein, Luftrecht)
Die Zuständigkeiten für Luftfahrt-Ordnungswidrigkeiten sind für den Normalpiloten teilweise verwirrend. Da kommt ein Bußgeldbescheid mal von der Landesluftfahrtbehörde, mal von der BAF, dem am 18.09.2009 neu gegründeten Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung in Langen, mal vom Luftfahrtbundesamt.
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23.02.10 (Allgemein, Luftrecht)
Deutschland hat eine neue Behörde: Am 18.09.2009 ist aufgrund des Gesetzes über die Errichtung des Bundesaufsichtsamtes (BAFG) vom 29.07.2009 das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung mit Sitz in Langen gegründet worden.
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