Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ist zuständig für die Festlegung von Flugverfahren (§ 27 a LuftVO)

Durch die Änderung der Luftverkehrsordnung zum 18.01.2010 ist das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung für die Errichtung von IFR- als auch VFR-Anflugverfahren zu Verkehrsflughäfen zuständig. Diese Aufgabe ist dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) gemäß § 27 a II LuftVO zugewiesen worden. Praktisch läuft das Verfahren wie folgt: (mehr …)

Von Sina, vor